Recht harmonisch

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Beschreibung

„Recht harmonisch“ ist die musikalische Umsetzung der 19 Grundrechte des Grundgesetzes. Die weltweit erste Vertonung eines Gesetzestextes hat Anfang 2005 ein gewaltiges Medienecho ausgelöst. Nach der erfolgreichen Uraufführung liegt das Werk nun auf CD vor. Dabei handelt es sich bei nicht nur um eine musikalisch außergewöhnliche Komposition, sondern auch um ein dramatisches Bekenntnis zu den Grundwerten einer menschlichen Gesellschaft. Das künstlerische Konzept und die Komposition entwickelte der Karlsruher Komponist und Pianist Thomas Bierling. Jeder der 19 Artikel zeichnet sich durch eine eigene Stimmung und Tonsprache jenseits der klassischen Harmonik aus. Dabei finden sich unter anderem Elemente aus der Minimal Music, ungewöhnliche Skalen und reduzierte Tonräume oder auch freie und atonale Passagen an der Grenze zwischen Neuer Musik und Freejazz. Der von Eva Weis gestaltete Vokal-Part trifft eine kritische Auswahl des Textmaterials, um besonders bedeutsame oder hinterfragenswerte Passagen zu kommentieren. Abhängig von der musikalischen Grundstimmung des jeweiligen Artikels reicht die vokale Interpretation von ausdrucksstarker Rezitation über Reminiszenzen an klassische und Jazz-Gesangstechniken bis hin zu lautmalerischer und dadaistischer Vokalartistik. Der Jazz-Preisträger Peter Lehel war von dem experimentellen Konzept spontan begeistert und steuert mit Tenorsaxophon, Sopransaxophon, Bassklarinette und Tarogato einen klangfarbenreichen Part bei, der sich durch ein expressives Wechselspiel mit dem Text auszeichnet. Für die offizielle CD-Präsentation hatten sich die Künstler einen ungewöhnlichen und geschichtsträchtigen Ort ausgesucht – die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim, wo das Werk am 23. Mai, dem Verfassungstag, für die Inhaftierten aufgeführt wurde. CD mit umfangreichem Booklet mit dem vollständigen Originaltext der ersten 19 Artikel des Grundgesetzes und einem Grußwort des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts.

Rezension

(…) Wer bei diesem Projekt einen Spaß-Artikel, ein satirisches Kabarettstückchen erwartet, liegt falsch. (…) Kompositorisch bewegen sich die durchkomponierten Stücke auf allerhöchstem Niveau. (…) Bierlings Kompositionen und die Interpretation seiner Mitstreiter haben einhellig Begeisterung ausgelöst. (…) Bei alledem bleibt die Erkenntnis, dass Politiker sich vielleicht öfter mal aufs Grundgesetz und zwar aufs musikalische Grundgesetz und überhaupt die Musik besinnen sollten. Wenn Gerhard Schröder und Angela Merkel in den vergangenen Wochen öfter mal „gesungen“ hätten, dann wäre doch manches viel einfacher verlaufen, oder etwa nicht? — Helmut Peters, M – Musik zum Lesen, September 2005

…und vor allem kann sich der Komponist auf Artikel 2 berufen: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“. Und gegen das Sittengesetz verstößt er dabei ja nicht. (…) Hans-Jürgen Papier, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat die CD schon passieren lassen – und das, obwohl das Trio ziemlich jazzig improvisiert, also das Grundgesetz doch sehr frei auslegt. Das gesungene Wort gilt trotzdem. Damit sind Bierling und Co. Schon weiter als Gerhard Schröder und Horst Köhler. Der Bundespräsident brütet ja noch über dem unvertonten Artikel 68 und darüber, ob er den Bundestag, der höchstens mal die Nationalhymne singt, auflösen darf. — Jürgen Kanold, Südwestpresse, 16. Juli 2005

Das Grundgesetz „in eine emotional erfahrbare Form zu bringen“, stand als Antrieb hinter Thomas Bierlings Komposition. Mit knappen Mitteln musikalischer Zitate und Anspielungen gelingt ihm ein Kommentar zur Verfassung, den Hans-Jürgen Papier im Booklet als Vertonung „eines Stücks Zeitgeist“ würdigt. Tatsächlich verweist dieses leichtgewichtige Wirbeln mit den schweren Gesetzestafeln eher auf das Kabarett der Weimarer Republik: frech, witzig, ohne falschen Respekt. Und wie grandios Eva Weis die Schlüsselworte der Gesetzestexte, zerdehnt und neuen Sinn stiftend, zusammensetzt, ruft Erinnerungen wach an die großen Diseusen der größten Zeit intellektueller Aufsässigkeit in Deutschland. — Andreas Obst, Fono Forum, November 2005

Der Titel „Recht harmonisch“ führt in doppelter Hinsicht in die Irre. Erstens klingt er nach einem Kalauer. Eine Liedfassung des Gesetzestextes findet man hier keineswegs, und humoristisch geht es auch nicht zu. Vielmehr suchen Thomas Bierling, Eva Weis und Peter Lehel eine ernst gemeinte und ernst zu nehmende musikalische Auseinandersetzung mit den Grundrechten. Diese werden mit musikalischen Mitteln in Hinsicht auf Sinn und Umsetzung hinterfragt. Eva Weis geht spielerisch frei und sehr virtuos mit der Sprache um, und Sprache wird nicht nur zur Textwiedergabe, sondern auch durchaus avantgardistisch als Klangträger genutzt. Unabhängig von außermusikalischen und inhaltlichen Argumenten ist „Recht harmonisch“ musikalisch in der Vielfalt der Ideen, ihrer souverän gehandhabten Experimentierfreudigkeit, ihren improvisatorischen Freiheiten und den unterschiedlichen Facetten des Jazz und Free Jazz, die hier gestreift werden, hörenswert und mehr als ein Kuriosum. Dazu trägt neben dem auch am Klavier versierten Komponisten Thomas Bierling noch Peter Lehel mit sensiblem und variationsreichem Spiel auf Sopran- und Tenorsaxophon, Bassklarinette und Tarogato bei. — Stefan Schmöe, Online Musik Magazin OMM, 22. Oktober 2005

Ein Vorwort vom Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts wrde Sido auch gerne haben. Den Zuschlag erhielten andere: „Recht harmonisch – das vertonte Grundgesetz“ ist eine musikalische Interpretation unserer Grundrechte. Basierend auf einer Idee zur Bewerbung Karlsruhes als Kulturhauptstadt Europas wird hier zwischen Kopfstimme und Flstern zitiert, verlesen und geschrieen, was Recht ist. Begleitet von Klavier und Blasinstrumenten wollten Thomas Bierling, Eva Weis und Peter Lehel jeden Absatz unserer Grundstze in eine neue inhaltliche Ebene setzen. Beispiel: Die Verkndigung des Wehrdienstes klingt mit Megaphon durchaus bedrohlich. Zeitgeist? Albern? Geschmackssache. Klassik, Freejazz und Dada-Gesang machen dieses Experiment allemal interessant. Und die Texte sind auch ganz gut. — Jochen Schliemann, Visions, Dezember 2005

Kunst und Gesetze – wie geht das zusammen? Steht nicht die unmissverständliche Festlegung von Regeln und Grenzen der individuellen Freiheit und Veränderung in der Kunst radikal entgegen? Schon. Wie also zusammenbringen, was vom Naturell her so gegensätzlich erscheint? Eva Weis, Thomas Bierling und Peter Lehel machen es vor. (…) Trotzdem ist ‘Recht harmonisch’ kein Propagandawerkzeug oder musikalisches Flugblatt, sondern bietet neben extrem spannender und einfallsreicher Musik, ein Menge Denkanstöße und Raum zur freien Interpretation. Die extrem wandlungsfähige Stimme von Eva Weis bildet den Kern der einzelnen Vertonungen. Zwischen reiner Textrezitation, Belcanto, Scat und Klangmalerei vermittelt sie vor allem die subjektive Atmosphäre der jeweiligen Textstellen. Dabei lässt sie sich aber auch eine gewisse Ironie nicht nehmen, die immer da zum Vorschein kommt, wo sie vertraute Gesangsmuster bis ins Extreme überzeichnet. Ein spannendes Projekt, in der Tat. Spannend in der Idee und in der Umsetzung sind die einzelnen Stücke ausgefallen. Die vielen unterschiedlichen stilistischen Elemente generieren ein hohes Maß an musikalischer Vielfalt. Recht so! — Daniel Röder, klassik.com, 27. Juli 2005

Der Künstler über die CD

„Wie vertont man eigentlich einen Gesetzestext? Als wir das Projekt, basierend auf der Idee von Eva Weis, zur Unterstützung der Karlsruher Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas 2010 vorschlugen, war es unsere Absicht, die 19 Grundrechte, die das Fundament unseres Gemeinwesens bilden, aus der spröden Hülle des Textes zu befreien und in eine emotional erfahrbare Form zu bringen. Dabei wurde schnell klar, dass wir mit jedem Artikel auch eine unterschiedliche Meta-Botschaft verbinden – verkündend, mahnend, kommentierend, ironisierend,… – dementsprechend suchte ich für jeden die geeignete Stimmung zu finden. Sei es durch auskomponierte kurze Themen, rhythmische Vorgaben oder die Festlegung bestimmter Tonräume und Skalen – der Klavierpart stellt die Dimensionen bereit, innerhalb derer Eva Weis und Peter Lehel ihre Parts entwickelt haben. Dabei war ich selbst immer wieder überrascht, mit welcher assoziativen und kreativen Kraft beide die ideale musikalische, verbale, choreografische und darstellerische Sprache gefunden haben, um die Kernaussagen auszuformulieren. So entstand eine farben- und bilderreiche Collage, die mit vielen stilistischen Zitaten aus verschiedenen Epochen der Musikgeschichte einen langen Spannungsbogen aufbaut. Der Titel „Recht harmonisch“ war für mich dabei nicht nur Wortspiel, sondern Programm. Ich suchte bei vielen Artikeln, die konventionelle Tonsprache der Funktions- oder modalen Harmonik zu verlassen, ohne allzu dissonant werden zu müssen. Einige freie und atonale Passagen liefern Klangbilder an der Grenze zwischen Neuer Musik und Freejazz, und an etlichen Stellen werden die auskomponierten Teile im Laufe der Aufführung in Form einer kollektiven Improvisation nach und nach verlassen – so findet sich das Prinzip von Demokratie und Gleichberechtigung auch in dem Stück wieder.“

Thomas Bierling